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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/24 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 8, ErbStG § 7 Abs. 9, AO § 42
Schlagwörter Schenkungsteuer, Einlage, Kapitalrücklage, KGaA, Persönlich haftender Gesellschafter
Rechtsfrage: 1. Stellt eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer KGaA eine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar? - 2. Kann die Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA als "Anteil an einer Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 7 Abs. 8 ErbStG angesehen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 15.10.2024
Vorinstanz/AZ: 3 K 134/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 19 40