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Leistungen des Bundes nach § 15 FELEG an Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und deren Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Unternehmen aufgrund dessen Stilllegung oder Aufgabe endet

Kapitel:
Privatbereich > Sonderausgaben
Fundstellen
  1. Sächsisches FG 25.04.2001, 5 K 1102/99
    EFG 2001 S. 1045
Normen
[EStG] § 10 Abs. 1 Nr. 2 a, § 10 Abs. 3 Nr. 1, § 10 Abs. 3 Nr. 2, § 10 Abs. 3 Nr. 4, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 3 Nr. 27, § 3 Nr. 62
[FELEG] § 15 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 15 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 14.04.2005, SIS 05 32 07, Arbeitslohn, Sozialversicherungsbeitrag, Zukunftssicherung, Landwirtschaft
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 14.4.2005, SIS 05 32 07, Leistungen des Bundes gemäß § 15 FELEG: 1. Die vom Bund übernommenen Beiträge gemäß § 15 FELEG gehören ni...
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