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Keine Besorgnis der Befangenheit bei Ablehnung eines Fristverlängerungsantrages, aus der Finanzverwaltung kommende Richter nicht eo ipso befangen oder ausgeschlossen

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. BFH 06.08.2001, IV B 133/00 (NV)
    BFH/NV 2002 S. 44
Normen
[FGO] § 51 Abs. 1, § 51 Abs. 2
[ZPO] § 42
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 12.6.2012, SIS 12 27 39, Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren, klarer Verstoß g...
  • BFH 14.3.2012, SIS 12 16 18, Leistungsbeschreibung in einer zum Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung, zum gesetzlichen Ausschluss von de...
  • BFH 5.5.2011, SIS 11 23 71, Ausschluss eines Richters: 1. "Vorausgegangenes Verwaltungsverfahren" i.S. von § 51 Abs. 2 FGO ist das ge...
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