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Der Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz einschließlich der Hauswasseranschlüsse stellt keine umsatzsteuerliche Nebenleistung dar, wenn der Empfänger der Anschlussleistungen mit dem Empfänger der Wasserlieferungen nicht identisch ist

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 17.02.2006, 1 K 975/03 U
    EFG 2006 S. 938
Normen
[RL 77/388/EWG] Anhang H Kategorie 2
[RL 77/388/EWG] Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3
[UStG] § 12 Abs. 2 Nr. 1, Anlage Nr. 34
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 08.10.2008, SIS 09 03 41, Regelsteuersatz, ermäßigter Steuersatz, Wasseranschlüsse, Wasser
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 8.10.2008, SIS 09 03 41, Hausanschluss, ermäßigter USt-Satz: Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grunds...
  • OFD Frankfurt 11.5.2007, SIS 07 34 80, Wasseranschluss: Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 4.7.2000 (BStBl 2000 S. 1185 = SIS 00 09 91) äußert sich...
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