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Nach Art. 11 a Abs. 2 der VO Nr. 1062/87 in der Fassung der VO Nr. 1429/90 darf der Abgabenbescheid erst drei Monate nach der Mitteilung über das Bestehen der Dreimonatsfrist erlassen werden

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG Hamburg 28.08.2007, 4 K 93/07
Normen
[VO (EWG) Nr. 1062/87] Art. 11 a Abs. 2
[VO (EWG) Nr. 1492/90]
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Hamburg 10.9.2009, SIS 09 38 72, Zollschuldentstehung durch Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung: 1. Wird eine Ware im externen ge...
  • BFH 14.8.2008, SIS 08 41 70, Dreimonatige Nachweisfrist des Hauptverpflichteten bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren: Die dreimon...
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