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Bindung an die Ausübung des Wahlrechts aus § 4 FördGG nach Eintritt der Bestandskraft, Kein Wiederaufleben des Wahlrechts nach Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, Wahlrecht nach § 4 FördGG kein materieller Fehler nach 177 AO

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. FG München 29.10.2009, 15 K 298/07, rkr.
Normen
[AO 1977] § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 177 Abs. 1
[FördG] § 4 Abs. 2
Zitiert in... / geändert durch...
  • Thüringer FG 31.8.2022, SIS 24 14 15, Zulässige Änderung der Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zur Glättung von Meh...
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