Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
-
BFH 17.06.2010, IX B 32/10 (NV)
BFH/NV 2010 S. 1655
Normen
[FGO] § 56 Abs. 2 Satz 1, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3
Zitiert in... / geändert durch...
-
FG Münster 20.6.2024, SIS 24 13 66, Finanz- und Abgaberecht, Wiedereinsetzung in eine Klagefrist, Verschulden des Prozessbevollmächtigten, Or...
-
FG Münster 31.8.2023, SIS 24 02 44, Wiedereinsetzungsantrag eines Berufsträgers: 1. Beruft sich ein Berufsträger in einem Antrag auf Wiederei...
-
FG Köln 23.2.2023, SIS 23 06 75, Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen bei Berufsträge...
-
FG München 30.1.2023, SIS 23 05 97, Örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Zuteilungsverfahrens nach § 190 AO: 1. Die Aufhebung eine...
-
FG Münster 16.9.2020, SIS 20 17 64, Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer: Aufwendungen für ein teilweise zur Erzielung von ...
-
BFH 31.1.2017, SIS 17 10 29, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ergänzung unvollständiger oder unklarer Angaben: Die Monatsfrist f...
-
Niedersächsisches FG 20.4.2016, SIS 16 16 42, Wiedereinsetzungsgrund, Darlegungsanforderungen: 1. Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den ...
-
FG München 29.1.2016, SIS 16 08 27, Unzulässiger Einspruch, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Im Streitfall war der Antragstellerin spät...
-
FG Köln 26.3.2015, SIS 15 12 66, Bekanntgabe von Bescheiden an die gemeinsame Adresse von Eheleuten: 1. Die Vereinfachungsregelung des § 1...
-
BFH 18.3.2014, SIS 14 25 10, Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis: 1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deshalb u...
-
FG Köln 17.10.2013, SIS 14 09 86, Verwaltungsgemeinschaft als Vertreterin i.S. des § 110 Abs. 1 AO: Eine nach § 47 ThürKO tätige Verwaltung...
-
Hessisches FG 16.4.2013, SIS 13 31 94, Anforderungen an eine wirksame Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann als w...
-
FG Köln 21.3.2013, SIS 13 19 28, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO reich...
Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen,
loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren
kostenlosen Test.