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Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Baugewerbes, Errichtung eines Kraftwerks durch Subunternehmen, Bedeutung der Investitionsklausel in § 15 Abs. 9 StromStV vom 24.7.2013, Zurechnung der Stromentnahme bei Lieferung durch den Auftraggeber und Bauherrn

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 07.09.2016, 4 K 1355/15 VSt
Normen
[StromStG] § 2 Nr. 3, § 9 b Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1
[StromStV vom 20.9.2011] § 15 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3, § 15 Abs. 7
[StromStV vom 24.7.2013] § 15 Abs. 9
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