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Vorlage zur Vorabentscheidung, Landwirtschaft, gemeinsame Marktorganisation, Verordnung (EG) Nr. 967/2006, Art. 3 Abs. 2, Zucker, Überschussbetrag, Frist für die Mitteilung des zu zahlenden Gesamtbetrags, Höchstfrist für eine nachträgliche Berichtigung, Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Land- und Forstwirtschaft / Gewinnermittlung
Fundstellen
  1. EuGH 17.10.2019, Rs C-423/18 (ECLI:EU:C:2019:872)
Normen
[VO (EG) Nr. 967/2006] Art. 3 Abs. 2
[VO (EG) Nr. 318/2006] Art. 15
[VO (EG) Nr. 967/2006] Art. 3 Abs. 2 Satz 1
[VO (EG) Nr. 952/2006] Art. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Baden-Württemberg, 20.03.2018, SIS 18 13 26, EG, EU, Zucker, Zuckerproduktionsabgabe, Frist, Änderung, Überschusszucker
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Düsseldorf 26.1.2022, SIS 22 05 36, Produktionsabgabe für Zucker, Rechtsgrundlage für die nachträgliche Feststellung von Mehrmengen, Geltung ...
  • FG Düsseldorf 26.1.2022, SIS 22 05 37, Produktionsabgabe für Zucker, unionsrechtliche Rechtsgrundlage für Abgabenbescheid, Geltung der Korrektur...
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