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Vorlage zur Vorabentscheidung, Richtlinie 78/660/EWG, Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, Grundsatz der Bilanzwahrheit, Erwerb einer Finanzanlage durch eine Aktiengesellschaft, Ausweisung eines Skontos für eine unverzinsliche Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendung und Ausweisung der Anschaffungskosten der Anlage auf der Aktivseite der Bilanz unter Abzug des Skontos

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Buchführung, Bilanzerstellung
Fundstellen
  1. EuGH 23.04.2020, Rs C-640/18 (ECLI:EU:C:2020:293)
    BB 2020 S. 1710
    FR 2020 S. 832
    DStRE 2020 S. 577
Normen
[EG] Art. 44 Abs. 2
[RL 78/660/EWG] Art. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Cour d'appel de Mons (Belgien), EG, EU, Jahresabschluss, Bilanz, Bewertung, AG, Bilanzwahrheit, Verbindlichkeit, unverzinslich, Skonto, Bilanzrichtlinie
Fachaufsätze
  • LIT 04 11 81 N. Lüdenbach, StuB 16/2020 S. 613: Bilanzwahrheiten in der Rechtsprechung des EuGH - Lit.; N. Lüdenbach, StuB 16/2020 S. 613; EuGH v. 23.4.2...
  • LIT 04 09 28 U. Prinz, DB 27-28/2020 1424: Europäischer Grundsatz der Bilanzwahrheit - Gedanken zu EuGH vom 23.04.2020 in der Rechtssache Wagram Inv...
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