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Verwaltungsvermögen i.S. des § 13 b ErbStG a.F.

Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
  1. FG Münster 22.10.2020, 3 K 2699/17 F
    EFG 2020 S. 1826
Normen
[ErbStG a.F.] § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 01.02.2023, SIS 23 06 95, Gesonderte Feststellung, Kapitalgesellschaft, Anzahlung, Vermögen, Forderung, Schenkungsteuer
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 1.2.2023, SIS 23 06 95, Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13 b ErbStG: Geleistete Anzahlungen sind jedenf...
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