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Steuerentstehung durch Inbesitzhalten von Tabakwaren, Erwerb von Substituten für Tabakwaren vor dem 1.7.2022, Besitzzurechnung zur Bestimmung des Steuerschuldners, Auswahlermessen

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 29.09.2023, 4 V 1068/23 A (VTa)
Normen
[AO 1977] § 5, § 370 Abs. 1 Nr. 2
[BGB] § 959
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1, § 102
[RL (EU) 2020/262] Art. 3 Nr. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 3 Buchst. b
[TabStG] § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 c, § 1 b Satz 1, § 15 Abs. 7, § 23 f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2, § 23 f Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2, § 23 f Abs. 3 Satz 2
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Düsseldorf 11.12.2024, SIS 25 01 48, Inbesitzhalten unversteuerter Tabakwaren, Auslegung des § 23 f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG als Auffangtatb...
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