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Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146 a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Buchführung, Bilanzerstellung
Fundstellen
  1. BMF 28.06.2024, IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009 (DOK 2024/0511821)
    BStBl 2024 I S. 1063
    DStR 2024 S. 1553
    StEd 2024 S. 412
Normen
[AO 1977] § 146 a
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