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Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung infolge fehlenden Hinweises auf die elektronische Kommunikation nach § 52 d FGO, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund unrichtiger Informationen der Steuerberaterkammer zum Beginn der Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) durch Steuerberater, Klärschlammtrocknungsanlage eines österreichischen Unternehmens als inländische Betriebsstätte nach § 13 b UStG

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG München 16.05.2024, 14 K 103/23, rkr.
    EFG 2024 S. 1715
Normen
[AO 1977] § 12
[FGO] § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 a, § 52 d Satz 1, § 55 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Satz 1, § 56 Abs. 1, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 56 Abs. 2 Satz 2, § 56 Abs. 2 Satz 3
[RL 2006/112/EG] Art. 192, Art. 194
[UStG] § 3 Abs. 1, 3 Abs. 4, § 3 Abs. 9, § 3 a Abs. 2 Satz 1, 3 a Abs. 2 Satz 3, § 13 b Abs. 1, § 13 b Abs. 5 Satz 1, § 13 b Abs. 5 Satz 5, § 13 b Abs. 5 Satz 6, § 13 b Abs. 7 Satz 1, § 13 b Abs. 7 Satz 2, § 13 b Abs. 7 Satz 3, § 13 b Abs. 7 Satz 4, § 13 b Abs. 7 Satz 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: V R 12/24 (BFH), Steuerschuldner, Leistungsempfänger, Betriebsstätte, Subunternehmer
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 22.10.2024, SIS 25 00 17, Benutzungspflicht des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 1.1.2023, Wiedereinsetzung: 1. Berufs...
  • FG Hamburg 19.9.2024, SIS 24 19 45, FGO, Wirksamkeit der StBPPV: Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) ist wirksam, ob...
  • FG Düsseldorf 4.7.2024, SIS 24 17 00, Verpflichtung der Steuerberater zur Erstanmeldung am beSt, Wirksamkeit der Steuerberaterplattform- und -p...
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