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Gegenstand des Antrags auf Informationszugang, Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt des Antragseingangs vorhandenen Dokumente, Vertraulichkeit der Bund-Länder-Sitzungen, Initiativverfahren, Steuergeheimnis, Schutz der Erfüllung der Aufgaben der Finanzbehörden, Drittbeteiligungsverfahren, Innenwirkung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Fundstellen
  1. OVG Berlin-Brandenburg 29.04.2024, OVG 12 B 1.23 (ECLI:DE:OVGBEBB:2024:0429.OVG12B1.23.00)
Normen
[AO 1977] § 30, § 32 a, § 32 e
[BGB] § 133, § 157
[GG] Art. 40
[FVG] § 21 a
[IFG] § 1 Abs. 3, § 3 Nr. 4, § 8
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