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Staatliche Beihilfen, schwedisches Steuerrecht, Steuer auf das systemische Risiko von Kreditinstituten, Beschluss, keine Einwände zu erheben, selektiver Charakter, Abweichung vom Referenzsystem

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuG 17.04.2024, Rs T-112/22 (ECLI:EU:T:2024:250)
Normen
[AEUV] Art. 107, Art. 108
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Unternehmen ./. Kommission, EG, EU, Kreditinstitut, Bank, Nichtigkeit, Schweden, Besteuerung, staatliche Beihilfe
  • nach: Rs C-459/24 P (EuGH), EG, EU, staatliche Beihilfe, Schweden, Bank, Kreditinstitut, Risikosteuer
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