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Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Berichtigung des Vorsteuerabzugs, verlängerter Berichtigungszeitraum für Grundstücke, die als Investitionsgüter erworben wurden, Befugnis der Mitgliedstaaten, Dienstleistungen, die Merkmale aufweisen, die den üblicherweise Investitionsgütern zugeschriebenen vergleichbar sind, wie Investitionsgüter zu behandeln, Arbeiten zur Erweiterung und Renovierung eines Gebäudes, im innerstaatlichen Recht vorgesehene Möglichkeit, solche Arbeiten dem Bau oder dem Erwerb eines Grundstücks gleichzustellen, Einschränkungen, Ermessen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Fundstellen
  1. EuGH 12.09.2024, Rs C-243/23 (ECLI:EU:C:2024:736)
    DStRE 2024 S. 1339 (nur Leitsatz)
    HFR 2024 S. 1052
    UR 2024 S. 736
    DStR 2024 S. 2266
Normen
[RL 77/388/EWG] Art. 20 Abs. 2, Art. 20 Abs. 4
[RL 2006/112/EG] Art. 187, Art. 189, Art. 190
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Hof van beroep te Gent (Belgien), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Grundstück, Gebäude, wirtschaftliche Nutzungsdauer, Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, Berichtigung, Frist, Berichtigungsfrist, Vorsteuerabzug
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