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Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage im Fall eines Preisnachlasses nach Bewirkung des Umsatzes, Beiträge, die ein pharmazeutisches Unternehmen an den staatlichen Krankenversicherungsträger leistet, nationale Steuerregelung, nach der Beiträge, die ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung an den öffentlichen Krankenversicherungsträger zahlt, von der Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossen sind

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Fundstellen
  1. EuGH 12.09.2024, Rs C-248/23 (ECLI:EU:C:2024:735)
    UR 2024 S. 807
    HFR 2024 S. 1044
Normen
[RL 2006/112/EG] Art. 90 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Fövárosi Törvényszék (Ungarn), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, pharmazeutisches Unternehmen, Bemessungsgrundlage, Arzneimittel
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 25.9.2024, SIS 25 02 40, Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen: Unter Be...
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