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Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, erfolglose Bewerberin, Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, Einladungspflicht nach § 165 Satz 3 SGB IX, interne Stellenausschreibung, Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO

Kapitel:
Arbeits- und Sozialrecht > Arbeitsrecht
Fundstellen
  1. BAG 25.04.2024, 8 AZR 143/23 (ECLI:DE:BAG:2024:250424.U.8AZR143.23.0)
Normen
[AGG] § 1, § 3 Abs. 1, § 6, § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 22
[RsprEinhG] § 2 Abs. 1
[SGB IX] § 164 Abs. 2, § 165 Satz 3
[ZPO] § 308 Abs. 1 Satz 1
Fachaufsätze
  • LIT 05 10 49 D. Greger, DB 43/2024 S. 2633: Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung setzt grds. vorherige Offenlegung der Behi...
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