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Staatliche Beihilfen, Luftverkehrsmarkt, Beihilfe, die von Österreich zugunsten eines Luftfahrtunternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gewährt wurde, nachrangiges Darlehen zugunsten von Austrian Airlines, Beschluss, keine Einwände zu erheben, Beihilfe, die zuvor der Muttergesellschaft der Begünstigten gewährt wurde, Beihilfe zur Beseitigung von Schäden, die durch ein außergewöhnliches Ereignis entstanden sind, Niederlassungsfreiheit, freier Dienstleistungsverkehr, Gleichbehandlung, Begründungspflicht

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuG 14.07.2021, Rs T-677/20 (ECLI:EU:T:2021:465)
Normen
[AEUV] Art. 107 Abs. 2 Buchst. b
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Unternehmen ./. Kommission, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Österreich
  • nach: Rs C-591/21 P (EuGH), EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, COVID-19, Österreich
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