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Bewilligung der aktiven Veredelung, Begrenzung rückwirkender Bewilligungen durch Art. 172 UZK-DelVO, Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung in Art. 24 Buchst. d und 212 Buchst. a UZK

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 04.09.2024, 4 K 1619/23 Z
Normen
[AEUV] Art. 267 Unterabs. 2, Art. 290 Abs. 1 Unterabs. 2
[VO (EU) Nr. 952/2013] Art. 24 Buchst. d, Art. 211 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a, Art. 211 Abs. 2, Art. 212 Buchst. a
[UZK-DelVO] Art. 172
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: Rs C-617/24 (EuGH), EG, EU, Zoll, Zollkodex
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