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Den Steuerpflichtigen belastende Änderung eines vor dem 18.12.2006 bereits festsetzungsverjährten Einkommensteuerbescheids nach § 32 a KStG infolge verfassungskonformer Auslegung der Anwendungsregelung des § 34 Abs. 13 c Satz 2 KStG 2006 unzulässig

Kapitel:
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 05.11.2024, 8 K 4112/16
Normen
[AO 1977] § 169 Abs. 2
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
[KStG 2006] § 32 a Abs. 1 Satz 1, § 32 a Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 13 c Satz 2
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